Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung der Apartments im Apartmenthaus Gutenberg 78.

§ 1 Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen des Apartmenthauses Gutenberg 78 – Hotel am Großen Waisenhaus GmbH, Lindenstraße 28/29, 14467 Potsdam (nachfolgend „Verwenderin“), welche diese gegenüber den Kunden im Rahmen der Vermietung von Apartments erbringt.

§ 2 Leistungsbeschreibung

Die Leistungen der Verwenderin bestehen in der Gebrauchsgewährung von Apartments in den im Rahmen des Buchungsvorgangs näher bezeichneten Häusern. Die Überlassung erfolgt zum vorübergehenden Gebrauch im Sinne des § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB, in der Regel im Zusammenhang mit einem vorübergehenden Aufenthalt des Kunden in der jeweiligen Region.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Der Vertragsschluss erfolgt schriftlich, telefonisch oder über ein Online-Buchungsverfahren.

(2) Im Rahmen der Onlinebuchung wählt der Kunde das von ihm gewünschte Apartment für den gewünschten Leistungszeitraum zu den von der Verwenderin angebotenen Preisen aus und gibt durch Anklicken des entsprechenden Buttons ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages ab. Vor der Angebotserteilung kann der Kunde seine Angaben jederzeit ändern und einsehen. Das Angebot kann nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Anklicken des Buttons „AGB akzeptieren“ diese Geschäftsbedingungen akzeptiert und sie damit zum Bestandteil seines Angebots macht.

(3) Mit der Angebotsabgabe sichert der Kunde zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen seiner persönlichen Daten unverzüglich mitzuteilen.

(4) Ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Verwenderin kommt erst durch die Annahmeerklärung der Verwenderin zustande.

(5) Sollte zwischen dem Kunden und der Verwenderin außerhalb des Online-Buchungsverfahrens ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden, dessen Inhalt ganz oder teilweise von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweicht, geht insoweit der Inhalt des schriftlichen Vertrages vor.

(6) Die Verwenderin ist berechtigt, sich vom Kunden einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorlegen zu lassen.

§ 4 Dauer des Vertrages, Kündigung und Stornierung

(1) Beginn und Ende der Vertragslaufzeit ergeben sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.

(2) Das gemietete Apartment steht dem Kunden am ersten Tag der Vertragslaufzeit ab 15:00 Uhr zur Verfügung.

(3) Geht die in § 5 Abs. 2 geregelte erste Zahlung nicht spätestens sieben Tage vor Beginn der Vertragslaufzeit ein oder – bei einer Buchung weniger als sieben Tage vor Beginn der Vertragslaufzeit – nicht spätestens einen Werktag nach der Buchung, behält sich die Verwenderin vor, den Vertrag fristlos zu kündigen.

(4) Das sonstige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Aufseiten der Verwenderin liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn der Kunde an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder über einen Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit einem Betrag in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere auch vor, wenn der Kunde gegen die nachfolgenden Verhaltensregeln, insbesondere das Rauchverbot, verstößt.

(5) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

(6) Eine kostenfreie Stornierung ist schriftlich bis zu folgenden Zeitpunkten möglich:

  • bei Buchungen mit einer Dauer von maximal 14 Nächten: bis zwei Tage vor Anreise,
  • bei Buchungen mit einer Dauer von maximal 30 Nächten: bis sieben Tage vor Anreise,
  • bei Buchungen mit einer Dauer ab 31 Nächten: bis 14 Tage vor Anreise.

Für Messen und Sonderveranstaltungen können gesonderte Stornierungsfristen gelten. Diese werden separat vereinbart.

Bei Buchungen ab 30 Nächten gilt außerdem:

  • Bei einer Ankündigung des Auszugs bis 14 Tage vor Beendigung der Vertragslaufzeit erfolgt die Stornierung des Restbetrags kostenfrei.
  • Bei einer Ankündigung des Auszugs bis sieben Tage vor Beendigung der Vertragslaufzeit sind 30 % des vereinbarten Monatspreises zu tragen.
  • Bei einer Ankündigung des Auszugs bis drei Tage vor Beendigung der Vertragslaufzeit sind 50 % des vereinbarten Monatspreises zu tragen.
  • Bei einer Ankündigung des Auszugs bis zu zwei Tage vor Beendigung der Vertragslaufzeit ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.

§ 5 Tarife und Zahlungsmodalitäten

(1) Alle Preise sind Bruttopreise und beziehen sich ausschließlich auf die bei der Buchung angegebenen Leistungen. Darüber hinausgehende Serviceleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife und Preise der Verwenderin.

(2) Einmalige Zahlungen sind unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig. Soweit Zahlungen monatlich zu leisten sind, sind diese drei Werktage vor Beginn des jeweiligen Monats fällig. Beginnt die Vertragslaufzeit im Einzelfall nicht am Anfang eines Kalendermonats, ist Monatserster jeweils der Tag, der zahlenmäßig dem Tag des Beginns der Vertragslaufzeit entspricht.

(3) Die Verwenderin kann Zahlungen des Kunden nach ihrer Wahl auf offene Forderungen verrechnen, soweit der Kunde bei der Zahlung keinen anderweitigen Verwendungszweck bestimmt hat.

§ 6 Verhaltensregeln

(1) In den Apartments gilt ein strenges Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung kann die Verwenderin die Kosten einer unter anderem aufgrund von Nikotingeruch erforderlichen Sonderendreinigung in Rechnung stellen.

(2) Ruhestörender Lärm ist im Haus und in den Apartments zu vermeiden. Unbeschadet behördlicher Vorschriften sind ruhestörende Hausarbeiten und Tätigkeiten werktags zwischen 12:00 und 14:00 Uhr sowie zwischen 20:00 und 8:00 Uhr zu unterlassen. An Sonn- und Feiertagen sind solche Arbeiten und Tätigkeiten stets unzulässig.

(3) Das Abhalten von Partys ist in den Apartments nicht gestattet.

(4) Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie sonstige Tonwiedergabegeräte dürfen nur in Zimmerlautstärke betrieben werden. Musizieren ist nur in Zimmerlautstärke und in der Zeit zwischen 8:00 und 20:00 Uhr zulässig.

(5) Das Abstellen von Gegenständen, insbesondere Krafträdern, Fahrrädern und Kinderwagen, in Gängen, im Treppenhaus und im Hof ist nur zulässig, soweit dadurch andere Mieter nicht behindert werden.

(6) Hausmüll darf nur in die dafür bereitgestellten Mülltonnen verbracht werden. Bei der Beseitigung von Sondermüll, insbesondere Sperrmüll, sind die behördlichen Vorschriften zu beachten.

(7) In der Nacht sowie bei stürmischem und regnerischem Wetter sind Türen und Fenster sorgfältig zu schließen.

(8) Die Apartments sind ausreichend zu heizen und zu lüften. Fußböden und sämtliche Ausstattungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln.

§ 7 Elektronische Geräte und technische Anschlüsse

(1) Dem Kunden ist es gestattet, die im Apartment vorhandenen elektronischen Geräte zu verwenden.

(2) Es ist dem Kunden untersagt, eigene elektronische Geräte, die nicht für den täglichen Gebrauch bestimmt sind, ohne Zustimmung der Verwenderin im gemieteten Apartment anzuschließen. Treten bei Zuwiderhandlung Störungen an den technischen Anlagen auf, haftet der Kunde für die der Verwenderin dadurch entstehenden Schäden.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, urheberrechtlich geschützte Dateien über den zur Verfügung gestellten Internetzugang rechtswidrig hoch- oder herunterzuladen. Bei einem Verstoß haftet der Kunde für die dadurch entstehenden Schäden.

§ 8 Tierhaltung

(1) Das Mitbringen eines Haustieres ist nach vorheriger Anmeldung und gegen einen Kostenbeitrag gestattet. Ausgenommen sind Blinden-, Gehörlosen- und vergleichbare Assistenzhunde. Diese dürfen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises kostenfrei mitgeführt werden.

(2) Der Kunde haftet für sämtliche durch das Tier verursachten Schäden und stellt die Verwenderin von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf das mitgebrachte Tier zurückzuführen sind.

§ 9 Zutritt zum Apartment

Die Verwenderin oder eine von ihr beauftragte Person ist berechtigt, das Apartment zur Feststellung von Schäden und Mängeln, zur Durchführung notwendiger baulicher Arbeiten sowie zum Ablesen von Messeinrichtungen nach vorheriger und rechtzeitiger Ankündigung zu betreten.

Bei Gefahr im Verzug darf die Verwenderin oder eine von ihr beauftragte Person das Apartment auch bei Abwesenheit des Kunden ohne vorherige Ankündigung zur Abwehr der Gefahr betreten.

§ 10 Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume, sonstige Haftung

(1) Die verschuldensunabhängige Haftung der Verwenderin für bei Vertragsabschluss vorhandene Sachmängel wird ausgeschlossen. § 536a Abs. 1 BGB findet insoweit keine Anwendung. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Verwenderin, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Er gilt außerdem nicht für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Verwenderin, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Schäden im Apartment hat der Kunde der Verwenderin unverzüglich anzuzeigen. Führt der Kunde selbst Instandsetzungen durch, ohne zuvor innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe verlangt zu haben, erhält er keinen Ersatz seiner Aufwendungen. Dies gilt nicht, wenn sofortiges Handeln erforderlich und die Verwenderin nicht erreichbar ist. Für weitere Schäden, die aufgrund einer verspäteten Anzeige entstehen, haftet der Kunde.

(3) Der Kunde haftet für Schäden, die durch ihn, seine Familienangehörigen, Besucher, Haushaltsangehörigen, Untermieter oder von ihm beauftragte Handwerker und Lieferanten schuldhaft verursacht werden.

(4) Soweit zum Leistungsumfang der Verwenderin die Bereitstellung eines Kraftfahrzeugstellplatzes gehört, schuldet sie lediglich die Abstellfläche, nicht jedoch die Überwachung des Fahrzeugs. Zwischen den Parteien besteht insoweit kein Verwahrungsverhältnis.

§ 11 Bauliche Maßnahmen

(1) Ausbesserungsmaßnahmen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Hauses oder der Apartments, zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden notwendig sind, hat der Kunde nach Maßgabe des § 555a BGB zu dulden.

(2) Modernisierungsmaßnahmen zur Einsparung von End- oder Primärenergie, zum Klimaschutz, zur nachhaltigen Reduzierung des Wasserverbrauchs, zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts, zur dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse oder zur Schaffung neuen Wohnraums hat der Kunde nach Maßgabe der §§ 555b ff. BGB zu dulden.

§ 12 Untervermietung

Eine Untervermietung des Apartments ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis der Verwenderin gestattet.

§ 13 Beendigung des Vertragsverhältnisses

(1) Der Kunde hat das Apartment bei Beendigung der Vertragslaufzeit spätestens bis 10:00 Uhr mit sämtlichen mitvermieteten Ausstattungsgegenständen, Geräten und Schlüsseln zurückzugeben. Hat der Kunde das Apartment bis zu diesem Zeitpunkt nicht verlassen und ist weder telefonisch noch über sein Buchungsportal erreichbar, ist die Verwenderin berechtigt, die persönlichen Gegenstände zusammenzupacken und zu hinterlegen. Die Haftung für Schäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Verwenderin oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Alle mitgebrachten Gegenstände sind am Abreisetag mitzunehmen. Nicht verbrauchte Lebensmittel und der durch den Kunden entstandene Müll müssen entfernt und fachgerecht entsorgt werden.

(3) Vom Kunden schuldhaft beschädigte oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind der Verwenderin vollständig zu ersetzen.

(4) Wird das Apartment nicht besenrein zurückgegeben, trägt der Kunde die Kosten der dadurch erforderlichen zusätzlichen Reinigungsarbeiten. Eine vereinbarte Pauschale für die Endreinigung wird darauf nicht angerechnet. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

(5) Abweichend von § 545 BGB verlängert sich das Vertragsverhältnis nicht auf unbestimmte Zeit, wenn der Kunde den Gebrauch des Apartments nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fortsetzt.

(6) Bei Verlust ausgehändigter oder selbst beschaffter Schlüssel ist die Verwenderin berechtigt, auf Kosten des Kunden Ersatzschlüssel zu beschaffen oder erforderlichenfalls Schlösser beziehungsweise Schließanlagen auszutauschen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Die Verwenderin ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Störungen des vertraglichen Gleichgewichts oder zur Anpassung an geänderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen erforderlich ist. Der Kunde wird über Änderungen in Textform informiert.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden, die diesen AGB widersprechen oder über sie hinausgehen, gelten nur, wenn sie von der Verwenderin ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts, sofern der Kunde kein Verbraucher ist.

(4) Gerichtsstand ist Potsdam, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

Stand: August 2026